Auslegung des Wahlverzeichnisses

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Briefwahlunterlagen erhalten.
Sollten Sie bis zum 31.01.2020 keine Wahlunterlagen bekommen haben, prüfen Sie bitte nach, ob Sie im Wahlverzeichnis eingetragen sind. Nur im Wahlverzeichnis eingetragene Gemeindeglieder dürfen wählen.

Wahlberechtigt ist, wer am 23. Februar 2020, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

– Mitglied der Kirchengemeinde ist,

– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht,

– am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis zum 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme
im Gemeindebüro Matthäikirche, Gutenbergstr. 10, 53123 Bonn mittwochs von 9-13 Uhr und
im Gemeindebüro in der Emmaus-Kirche, Borsigallee 23-25, 53125 Bonn-Brüser Berg donnerstags von 9-13 Uhr ausgelegt.

Nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist, ist wahlberechtigt.

Bitte beachten Sie auch die Beiträge auf unserer Webseite und die Abkündigungen im Gottesdienst und die Bekanntmachungen in den Schaukästen.

Für das Presbyterium
Pfarrer Dr. Georg Schwikart, Vorsitzender des Presbyteriums

Informationsflyer

Geschrieben von Ulrike Knichwitz am 10. Februar 2020

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