Webinar – Der Digitale Nachlass

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Der Digitale Nachlass

Webinar am Mittwoch 16.06.2021 von 18.00 bis 19.30 Uhr mit Dipl. Theo. Birgit Aurelia Janetzky

E-Mails, Soziale Netzwerke, Cloud-Dienste: Im Netz bleiben viele Daten zurück, wenn jemand stirbt. Doch geregelt haben die wenigsten ihren digitalen Nachlass. Für die Erben beginnt oft eine Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen. Es gibt Möglichkeiten vorzubeugen.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Betroffene nun Klarheit: Der digitale Nachlass ist wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Das heißt: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Sie können über alle persönlichen Daten des Verstorbenen in E-Mail-Diensten und über seine Konten in sozialen Netzwerken verfügen. Auch wenn – wie im aktuellen Fall des BGH – bei Facebook ein Konto in den Gedenkzustand versetzt wurde.

Mit dem Wissen, dass die persönliche digitale Kommunikation komplett für Erben zugänglich wird, sollte jeder Online-Nutzer und jede Online-Nutzerin festlegen, wer ihr digitales Erbe verwalten und wie mit den persönlichen Daten umgegangen werden soll.

  • Was fällt eigentlich alles unter den digitalen Nachlass?
  • Nachsorge, wenn die Angehörigen mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen konfrontiert sind
  • Vorsorge, was die Menschen zu Lebzeiten tun können.

Anmeldung zum Webinar 

Das Webinar setzt sich aus 45 Minuten Vortrag und 45 Minuten Beantwortung Ihrer Fragen zusammen.

Fragen zur Veranstaltung an treffpunkt.it.hardtberg@ekir.de

 

Geschrieben von Ulrike Knichwitz am 26. Mai 2021

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