Beginn des Wahlverfahrens zur Presbyteriumswahl am 1. März 2020

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 15. September 2019 mit dem Gottesdienst. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/Mitarbeitender in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikel 44 bis 48 der Kirchenordnung festgelegt.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit Ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein (Wahlvorschlagsformular).

Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro Matthäikirche, Gutenbergstr. 10, 53123 Bonn oder im Gemeindebüro Emmaus-Kirche, Borsigallee 23-25, 53125 Bonn. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums, in den Gemeindebüros oder im Evangelischen Verwaltungsamt, Adenauerallee 37, 53113 Bonn, abgegeben werden.

Am 3. November 2019 wird die vorläufige Vorschlagsliste abgekündigt. Bis zur Gemeindeversammlung am 12. November 2019 um 19.30 Uhr in der Emmaus-Kirche können weiter Vorschläge eingereicht werden. Am 8. Dezember 2019 wird dann die endgültige Vorschlagsliste abgekündigt.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Briefwahlunterlagen erhalten.

Wahlberechtigt ist, wer am 23. Februar 2020, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

– Mitglied der Kirchengemeinde ist,

– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht,

– am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis zum 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro Matthäikirche, Gutenbergstr. 10, 53123 Bonn, ausgelegt.

Nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist, ist wahlberechtigt.

Bitte beachten Sie auch die Beiträge auf unserer Webseite und die Abkündigungen im Gottesdienst und die Bekanntmachungen in den Schaukästen.

Für das Presbyterium
Pfarrer Dr. Georg Schwikart, Vorsitzender des Presbyteriums

Informationsflyer

Wahlvorschlag

Geschrieben von Ulrike Knichwitz am 10. Juli 2019

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