2G-Regel für Gruppen und Kreise

Ab 24. November 2021 gilt nach der Corona-Schutz-Verordnung NRW nur noch die 2G-Regel für Gruppen, Kreise und andere Veranstaltungen (Konzerte und Bildungsveranstaltungen). Für den Gottesdienst und die Bücherei gilt die 3G-Regel.

Alle Teilnehmer*innen und Vortragende müssen immunisiert oder genesen (das Genesenen-Zertifikat darf nicht älter als 6 Monate sein).

Die Nachweise einer Immunisierung (2G-Regel) oder Testung (zusätzlich bei 3G-Regel in Gottesdiensten und Bücherei) werden beim Zutritt zu den Veranstaltungen und Versammlungen von den für die Einrichtung oder das Angebot verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten kontrolliert!
Hierfür wird die CovPassCheck-App eingesetzt werden. Die App scannt den QR-Code des Zertifikates ein und bestätigt die Gültigkeit. Die Daten werden nicht gespeichert.  Für eine stichprobenartige Kontrolle ist ein amtliches Ausweispapier mitzuführen. Wer sein Zertifikat nicht im Smartphone gespeichert hat, bringt bitte seinen Impfausweis oder den Nachweis über die Genesung mit.

Alle bisherigen Regeln, die im Gottesdienst und  in den Gruppen und Kreisen angewandt wurden (Abstand, med. Maske, Handdesinfektion, usw.), bleiben weiterhin bestehen.

Geschrieben von Ulrike Knichwitz am 24. November 2021

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